Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, am 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Der Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgern wird dadurch gestärkt. Als Ihre Zahnarztpraxis lege ich seit jeher besonderen Wert auf die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten, die ich im Rahmen Ihrer Behandlung erhebe. Die europäische Datenschutzvorschrift verpflichtet mich dennoch, Sie darüber zu informieren, welche Ihrer Daten ich zu welchem Zweck erhebe, speichere und weitergebe. Auf welcher Grundlagen erhebe ich Ihre Daten? Die Datenverarbeitung erfolgt entweder aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir zu erfüllen, oder weil Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer Daten sind zum Beispiel die Europäische Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch. Sofern ich für die Datenverarbeitung Ihr Einverständnis benötige, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder einschränken. Sie haben zu dem das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden Daten zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Welche Ihrer Daten nehme ich auf? Beim ersten Kontakt im Quartal wird Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in mein elektronisches Praxisverwaltungssystem (PVS) eingelesen. Dabei werden folgende personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, übermittelt und im Bedarfsfall überschrieben/gelöscht:
Ihre explizite Zustimmung durch Ihre Unterschrift auf der „Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung“ vorausgesetzt, erhebe ich auch Ihre Kontaktdaten, um mit Ihnen telefonisch bzw. elektronisch kommunizieren zu können. Im Rahmen der Behandlung erhebe ich bei Ihnen Befunde und Diagnosen, plane Therapien, erstelle gegebenenfalls Heil- und Kostenpläne oder Arztbriefe und fülle rechtlich vorgegebene Musterformulare für Rezepte, Heilmittel, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc. aus. Dies alles muss überprüfbar patientenbezogen in meinem PVS gespeichert werden. Warum erhebe ich Ihre Daten und was geschieht damit? Ich benötige Ihre Gesundheitsdaten, um Sie für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, für Ihre Krankenkasse/Ihren Kostenträger oder für weiterbehandelnde Zahnärzte oder Ärzte nachprüfbar behandeln zu können. Auch alle Verordnungen/Rezepte sind patientengebunden und benötigen Namen, Anschrift, Kostenträger und Versicherungsnummer. Habe ich diese Daten nicht, kann ich Ihnen zum Beispiel kein Rezept für ein Schmerzmedikament ausstellen oder einen Heil- und Kostenplan erstellen. Die Datenerhebung ist daher für eine sorgfältige Behandlung zwingend erforderlich. Ihre Daten werden auf meinem Server passwortgeschützt gespeichert bzw. in der für Sie angelegten Karteikarte festgehalten. Zugang zu diesen Daten haben nur autorisierte Praxismitarbeiter. Ihre Daten werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt. Gegebenenfalls kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist damit die Verarbeitung von Daten für den Zweck der Erfüllung praxiseigener Behandlungsverträge bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen für diese Behandlungsverträge (Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO), die Wahrnehmung gesetzlicher Dokumentationsverpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. C DSGVO), und im Rahmen der Forderungsdurchsetzung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Ihre im Zusammenhang mit dem Behandlungsverhältnis verarbeiteten Daten speichere wir gemäß der gesetzlichen Vorgaben aus dem Patientenrechtegesetz (BGB) und der Berufsordnung sowie der Abgabenordnung (AO) für mindestens 10 Jahre. Das Erhalten von Beweismitteln für rechtliche Auseinandersetzungen im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften kann aufgrund der zivilrechtlichen Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren eine über die 10 Jahre hinausgehende Aufbewahrung nach sich ziehen. Eine detaillierte Übersicht der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen finden Sie außerdem auf der Internetseite der KZV RLP (www.kzv-rheinlandpfalz.de). Wem übermittle ich Ihre Daten?
Kontaktdaten Zahnarztpraxis Dr. Elke Oberbeck Sie haben das Recht, sich bei Fragen rund um den Datenschutz oder mit Beschwerden an die rheinland-pfälzische Datenschutzbehörde zu wenden. Diese ist der Landesbeauftragte für die Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz |